Codieren eines Fahrrades

Codieren eines Fahrrades © ADFC-LH H.Baur

Fahrrad-Codierung

Um die Zahl der Fahrraddiebstähle zu senken und um die Aufklärungsquote zu erhöhen, bietet der ADFC die Gelegenheit zur Fahrrad-Rahmencodierung.

Um die Zahl der Fahrraddiebstähle zu senken und um die Aufklärungsquote zu erhöhen, bietet der ADFC die Gelegenheit zur Fahrrad-Rahmencodierung. Dabei wird in den Fahrradrahmen eine Ziffern- und Zahlenkombination graviert, die in verschlüsselter Form die Stadt, Straße, Hausnummer und Initialen des Fahrradbesitzers enthält.

Sie benötigen neben ihrem Fahrrad folgende Unterlagen: 

  1. Ihren Personalausweis oder einen Lichtbildausweis 
  2. Den Kaufbeleg (Rechnung)
    falls nicht vorhanden,unterschreiben Sie mit dem Codierauftrag auch eine Eigentumserklärung
  3. Rahmennummer
    Sie helfen uns, wenn sie wissen, ob ihr Fahrradrahmen mit einer Rahmennummer versehen ist und wo diese Nummer eingeprägt wurde.

Kinder und Jugendliche benötigen für die Codierung eine Einverständniserklärung der Eltern.

Um einen reibungslosen Ablauf der Codierung zu gewährleisten, werden die Fahrradbesitzer gebeten, am Sattelrohr montierte Zubehörteile wie Luftpumpen, Kindersitzhalter oder anderes Zubehör abzubauen. An der Fahrrad-Rahmencodierung können alle Radlerinnen und Radler teilnehmen. Eine ADFC-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.

Die Gebühr in Höhe von 15,- € (ADFC-Mitglieder 10,- €) für die Rahmencodierung und zusätzlich 5,- €, wenn zusätzlich der Pedelec-Akku mitcodiert wird.
Die Einnahmen kommen der Verkehrssicherheitsarbeit des ADFC zugute.

Die nächsten Codiertermine in Lüdinghausen finden Sie rechts auf unsere Seite unter Termine

Ergänzende Hinweise

Die Codenummer setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

 COE Kreis Coesfeld Kreis- oder Stadtkennzeichen, wie das amtliche KFZ-Kennzeichen
 24 Lüdinghausen Nicht kreisfreien Städten ist eine eigene Ziffer zugeordnet. 
 0520 Straße Kennzahl der Straße. Diese Kennzahl ist in Nordrhein-Westfalen  einheitlich vom Statistischen Landesamt festgelegt worden
 044 Hausnummer Hausnummer der Wohnanschrift des Eigentümers
 MM Initialen Initialen der Eigentümers
 15 Jahr Jahr der Gravur

Die jeweils letzte Jahreszahl ist gültig. Damit ist auch eine Veräußerung des Fahrrades möglich und nachvollziehbar.

Dadurch werden einerseits die Aufklärungsquoten erhöht, außerdem sinkt gleichzeitig die Anzahl der Fahrraddiebstähle, da sich ein gestohlenes Fahrrad mit Codenummer nur schwer verkaufen lässt und man mit einem codierten Rad leichter als Dieb erkannt wird.

Gefundene Räder können schnell dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden.

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Häufige Fragen - Kurze Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was macht der ADFC in Lüdinghausen?

    Der ADFC Lüdinghausen veranstaltet Radtouren zum Feierabend, geführte Radtouren als Halbtages- Tages- und Mehrtagestouren zum Mitfahren für alle an.

    Der ADFC kümmert sich um die Sicherheit auf dem Fahrrad und bietet ein Radfahr-Sicherheitstraining.

    Der ADFC kämpft für die Verbesserung des Radverkehrs in Lüdinghausen.

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  • Kann ich beim ADFC Lüdinghausen mitarbeiten?

    Radfahrende, die gerne mit anderen zusammen arbeiten und ihre Freizeit genießen möchten, sind bei uns immer willkommen.

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  • Wo kann ich Mängel im Radverkehr melden?

    Der ADFC Lüdinghausen unterhält eine Mängeldatenbank, in der Mängel auf Radwegen, gefährliche Stellen, für den Radverker hinderliche Poller und Umlaufsperren und fehlende Fahrrad-Abstellanlagen erfasst werden.
    Mit ihrem Eintrag in unserer Mängelmeldung können Sie uns unterstützen, in Zusammenarbeit mit der Stadt Lüdinghausen die Mängel zu beseitigen.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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